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INSOLVENZABTEILUNG

Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Ehingen und Ulm.

Dienstgebäude:  Justizzentrum Zeughaus

Serviceeinheiten: Telefon: 0731/189-2142, -2207 bzw. -2181, 

 

Referat 1: Rechtspflegerin Weiß

Referat 2: Rechtspfleger Geiselmann

Referat 3: Rechtspfleger Neigum

 

Wenn Sie beabsichtigen, einen Insolvenzantrag zu stellen oder Restschuldbefreiung zu erlangen, beachten Sie bitte Folgendes:

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Firmeninsolvenzen (Regelinsolvenz) und Insolvenzen von Einzelpersonen. Nur Einzelpersonen können die Restschuldbefreiung erlangen!

Sind Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger und haben Sie mehr als 19 Gläubiger oder aber schulden Sie aus Arbeitsverhältnissen Löhne, Sozialkassenbeiträge oder Lohnsteuern, ist ebenfalls das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.

In allen anderen Fällen ist das  Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Sollte dies für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an die Schuldnerberatungsstelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis,  der Stadt Ulm oder der Diakonischen Bezirksstelle Ulm bzw. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Achtung!

Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Formulare für alle Verfahrensarten erhalten Sie beim Insolvenzgericht, im Verbraucherinsolvenzverfahren auch bei den oben genannten Stellen. Im Verbraucherinsolvenzverfahren herrscht Formularzwang! Überprüfen Sie Ihren Antrag vor Einreichung auf dessen Vollständigkeit, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden!



Negativbescheinigung

Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Einträge im Insolvenzverzeichnis, sog. Negativbescheinigung (z.B. für Gewerbetreibende nach § 34 c, d, e, f GewO - Makler, Bauträger, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler usw.) ist die

Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (bei Personalausweis Vorder- und Rückseite)

unerlässlich.

Ein entsprechender Antrag kann

  • schriftlich, per Fax oder Mail gestellt werden. 
    Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten zweifelsfrei lesbar sind. Die Negativbescheinigung kann stets ausschließlich postalisch und an die auf dem Ausweisdokument angegebene Anschrift bzw. amtliche Meldeadresse des Antragstellers versandt werden. Sämtliche Kontaktdaten des Amtsgerichts Ulm finden Sie hier: http://www.amtsgericht-ulm.de. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen betragen.   
        
  • persönlich vor Ort beantragt werden, in diesem Fall wird die Bescheinigung sofort ausgehändigt.

Die Öffnungszeiten sowie Anfahrtsbeschreibung können hier eingesehen werden: http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Oeffnungszeiten und http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Anfahrt  

Es ist außerdem zu beachten, dass eine Bescheinigung für eine Dritte Person nur unter Vorlage einer Vollmacht sowie eines gültigen Ausweisdokumentes des Antragstellers sowie der bevollmächtigten Person ausgestellt werden kann.

Die Gebühr pro Negativbescheinigung beträgt gem. § 4 JVKostG 15,00 € und wird mittels Rechnung über die Landesoberkasse eingefordert. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Sofern die Bescheinigung über eine juristische Person Auskunft geben soll, sind die Firmendaten zweifelsfrei darzulegen bzw. bei persönlicher Vorsprache vorzulegen (beispielsweise mittels Briefkopf). Eine Antragsberechtigung muss ersichtlich sein.

 

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Insolvenzabteilung finden Sie hier.

 

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